Bei der Wahl zum Kirchenvorstand der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde
Bornhausen in Seesen am 10. März 2024 sind folgende Personen gewählt worden:
Wahlraum | Online | Gesamt | |
Morgenroth, Silke | 74 | 70 | 144 |
Doelf, Antje | 70 | 70 | 140 |
Brackmann, Marcus | 68 | 69 | 137 |
Fuhrmann, Frank | 63 | 60 | 123 |
Werner, Karsten | 63 | 59 | 122 |
Ackermann, Walter | 57 | 52 | 109 |
Bock, Wiebke | 40 | 64 | 104 |
Dorgau, Kathrin | 43 | 56 | 99 |
Zu Ersatzverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
Pallinger, Dagmar | 48 | 36 | 84 |
Neubauer, Iris | 21 | 23 | 44 |
Wählende | 89 | 93 | 182 |
Wahlberechtigt | 485 | 485 | 485 |
Wahlbeteiligung | 18,35% | 19,18% | 37,53% |
Wahlbeteiligung 2018: 38,10%
Durchschnittsalter der gewählten Kirchenverordneten: 53 Jahre (2018: 55 Jahre)
Die Kandidatin Annemarie Herzberg (90 Stimmen) ist zugunsten ihres Vaters Karsten Werner von der Wahl zurückgetreten. Familienmitglieder ersten Grades können nicht gleichzeitig Mitglieder eines Kirchenvorstandes sein. Dies war zum Zeitpunkt der Erstellung des Wahlaufsatzes für die Kirchengemeinde Bornhausen nicht klar. Annemarie Herzberg hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, ohne Stimmrecht im Kirchenvorstand mitzuarbeiten.
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Vorstand der evangelisch-lutherischen Propstei Gandersheim-Seesen anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Diese erfolgte am 12.03.2024 durch Aushang in den Schaukästen.
Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.
Der amtierende Kirchenvorstand und die zwei neu gewählten Kirchenverordneten schlagen vier weitere Kirchenverordnete dem Propsteivorstand zur Berufung vor. Die Beschlussfassung über die Berufungsvorschläge geschieht in der Sitzung am Mittwoch, dem 10.04.2024 um 19 Uhr im Pfarrhaus Bornhausen. Der Propsteivorstand entscheidet über die Berufungsvorschläge in seiner Sitzung am Dienstag, dem 16.04.2024.
Die Einführung des neuen Kirchenvorstandes und die Entpflichtung des alten Kirchenvorstandes geschieht im Gottesdienst am Sonntag, dem 16.06.2024 um 11 Uhr in der St. Catharina Kirche in Bornhausen. Anschließend wird zu einem Umtrunk geladen.